Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere Virusinfektion bei Haus- und Wildschweinen mit meist tödlichem Krankheitsverlauf. Einen Impfstoff dagegen gibt es noch nicht.

Seit September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) in Deutschland angekommen. Aktuell gibt es über 140 bestätigte Fälle in Brandenburg und einen Fall in Sachsen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die Seuche von Wildschweinen aus Westpolen nach Deutschland eingeschleppt wurde. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar und auch andere Tiere sind nicht empfänglich.

Eine Einschleppung der Seuche ist aber auch durch den unachtsamen Umgang von Menschen mit infizierten Schweinefleischprodukten möglich, wie z.B. das Wegwerfen eines Wurstbrötchens, das von Wildschweinen gefressen wird und die sich dadurch mit dem Virus infizieren.

Daher ist auch in anderen Teilen Deutschlands mit dem Auftreten der Seuche zu rechnen und erhöhte Wachsamkeit ist vor allem beim Auffinden von Fallwild geboten.

Besondere Vorsicht gilt auch bei Jagdreisen in ASP-betroffene Länder oder Regionen.

Auf der Seite des Deutschen Jagdverbands finden Sie immer die aktuellen Informationen zum Seuchengeschehen in Deutschland.

Ebenso auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.


Totes Wildschwein gefunden – was tun?

Dabei wird unterschieden zwischen Unfallwild (verendet infolge äußerer, verkehrsbedingter Gewalteinwirkung) und Fallwild (verendet aufgefunden, ohne Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung als Todesursache).

Bei Fallwild besteht eine Meldepflicht beim zuständigen Veterinäramt. Für verendetes Unfallwild ist dies nicht erforderlich, sofern eine Beprobung erfolgen kann.

Hier finden Sie eine Übersicht der Veterinärämter im Land. Auf den jeweiligen Seiten des Veterinäramtes sind meist auch die Notrufnummern für die Meldung außerhalb der Bürozeiten hinterlegt. Es empfiehlt sich, bereits jetzt schon die Kontaktdaten des zuständigen Veterinäramtes zu speichern, damit sie im Ernstfall gleich verfügbar sind.

Wenn ein verendetes Wildschwein gefunden wird, bei dem die Todesursache von außen nicht direkt erkennbar ist (Fallwild, auch im Zustand fortgeschrittener Verwesung), sollte daher als erstes das Veterinäramt informiert werden.
Die dortigen Mitarbeiter besprechen dann mit Ihnen die weitere Vorgehensweise.
Bitte nicht eigenständig das verendete Wildschwein transportieren!
Auf jeden Fall sollte der Fundort möglichst genau angegeben werden. Möglich ist das z.B. über das Wildtierportal, mit der Tierfundkataster-App, einem Foto, bei dem die Standortdaten mit erfasst werden, einem Google Maps‐Screenshot mit markiertem „Parkplatz“, über das Senden des Standorts über WhatsApp, etc.

Die Markierung bzw. Absperrung des Fundorts kann z.B. mit Flatterband oder einer Plane erfolgen. Hier empfiehlt sich bereits jetzt das Mitführen im Auto.

Nach Absprache mit dem Veterinäramt sollten Sie das verendete Wildschwein ggf. beproben. Die Probensets sind auf Anfrage beim Veterinäramt erhältlich. Am besten führt man bereits jetzt schon Probenröhrchen beim Aufenthalt im Revier mit sich.  
Eine Anleitung zur Probenentnahme erhalten Sie mit den Sets oder können sie hier nochmals anschauen.

Inzwischen wurde die Prämie für die Meldung eines toten Wildschweins (Fallwild) und für die Beprobung von Fallwild, Indikatortieren und verendet aufgefundenem Unfallwild auf 50 € je Stück erhöht.
Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Probenentnahme.


Beim Aufbrechen eines erlegten Wildschweins punktförmige Blutungen auf den Organen oder blutige Lymphknoten entdeckt – was tun?

Die Beprobungspflicht gilt auch für sog. Indikatortiere (= krank erlegte Tiere mit festgestellten gesundheitlich bedenklichen Merkmalen vor oder nach dem Erlegen).

Hier finden Sie eine Übersicht der möglichen Symptome bei einer ASP Infektion. Auch in diesem Fall sollte umgehend das zuständige Veterinäramt informiert werden und dessen Anweisungen umgesetzt werden.


Weitere allgemeine Biosicherheitsmaßnahmen für Jäger

Handschuhe tragen, Hund fernhalten, nach Kontakt mit dem toten Wildschwein Messer, Wannen, Stiefel, Kleidung, Fahrzeug oder sonstige Gegenstände wechseln, reinigen und desinfizieren.


Besondere Hygienemaßnahmen, wenn ein Jäger Kontakt zu Hausschweinebeständen hat bzw. selbst Schweinehalter ist

Nicht mit Jagdbekleidung/ -ausrüstung/ -hund nach der Jagd in den Stall gehen. Betreten des Stalles erst nach gründlicher Reinigung (Duschen und Kleiderwechsel).
Striktes Fernhalten von lebenden, aber auch von erlegten Wildschweinen vom Betrieb und kein Kontakt von Hausschweinen mit (blut-)verunreinigten Gegenständen.


Weiterführende Links:

Seiten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz B.-W.:


ASP-Broschüre des Landes für Landwirte

Wöchentlich aktualisierte Karten, die die Verbreitung der ASP anzeigen, finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts.

Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit der ASP und den Managementmaßnahmen sind in der Schweinepest-Verordnung geregelt.